Doc Grosch Zahnarztpraxis Dr. Uwe Grosch Hindenburgstr. 5 | 96450 Coburg | info@doc-grosch.de  | Telefon: 0 95 61 – 705 92 30 | Fax: 0 95 61 – 705 92 40

Was gesetzliche und private Krankenversicherungen bei Zahnersatz erstatten

Für Ihre Zahnersatz-Behandlung müssen sie in der Regel eine Zuzahlung leisten. Deren Höhe hängt von der Anzahl der fehlenden bzw. zu behandelnden Zähne und der gewählten Art Ihres Zahnersatzes ab. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir deshalb an dieser Stelle keine pauschalen Angaben zu den Zahnersatzkosten machen.

Infos zum Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkassen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erhalten Sie für medizinisch notwendigen Zahnersatz einen Festzuschuss. Dessen Höhe hängt davon ab,
Sie erhalten von uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie Ihrer Krankenkasse einreichen. Ihre Krankenkasse wird Ihnen nach Genehmigung des HKP die Höhe Ihres Festzuschusses mitteilen.

Warum Ihr Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld wert sein kann

im Rahmen der sogenannten Regelversorgung erhalten Sie für Kronen, Brücken, Prothesen & Co 60 % von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie außerdem noch ein gut und regelmäßig geführtes Bonusheft besitzen, können die Zuschüsse sogar noch weiter ansteigen:
Es lohnt sich also, regelmäßige Untersuchungen von Zähnen und Zahnfleisch vornehmen zu lassen! Mehr zum Festzuschuss und Bonusheft [Link auf Patienteninfo / Stichwort „lückenloses Bonusheft“] finden Sie auch in unserer Patienteninformation.

Leistungen durch eine Zahnzusatz-Versicherung

Wenn Sie eine Zahnzusatz-Versicherung haben, können Sie von dieser einen Teil oder den Gesamtbetrag Ihrer Zuzahlung erstattet bekommen. Die Höhe hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab.

Reichen Sie vor Beginn der Behandlung eine Kopie Ihres Heil- und Kostenplanes (HKP) bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Sie wird Ihnen mitteilen, wie hoch ihre Beteiligung ist. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kopie Ihres HKPs für Ihre Zusatzversicherung. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Bild Zahnersatzkosten in der Zahnarztpraxis Doc Grosch

Kostenerstattung für Privatversicherte

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten. Dessen Höhe hängt zum einen vom gewählten Tarif und zum anderen von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Nach Prüfung des Ihres Heil- und Kostenplanes teilt Ihnen Ihre Krankenkasse die voraussichtliche Höhe ihrer Leistungen mit. Dasselbe gilt auch für die sog. Beihilfe staatlicher und anderer Arbeitgeber.

Bei uns erwartet Sie ein
engagiertes Team!

Alle gemeinsam für unsere Patienten

Unser TeamSpirit ist gut für Sie!
Unsere Patienten bestätigen uns das jeden Tag.