Zahnästhetik – Was übernimmt die Krankenkasse?
Viele Menschen sind mit dem Aussehen Ihrer Zähne unzufrieden. Die ästhetische Zahnmedizin bietet für sie viele Möglichkeiten. Doch welche Leistungen werden von den Krankenkassen bezahlt?
Übernimmt die Krankenkasse Kosten für ästhetische Behandlungen?
Leider nein! Ästhetische Maßnahmen gehören (bis auf wenige Ausnahmefälle) nicht zum Leistungsangebot der Krankenkassen. Deshalb müssen Sie die Kosten für rein ästhetische Behandlungen in jedem Fall selbst bezahlen.
Bei manchen Leistungen wie Füllungen und Zahnersatz können Sie gegen Zuzahlung eine hochwertigere und ästhetischere Leistung in Anspruch nehmen.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in Einzelfällen einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten für höherwertige Leistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen.
Wenn Sie eine ästhetische Zahnbehandlung durchführen lassen möchten, erhalten Sie von uns vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Heil- und Kostenplan, dem Sie die voraussichtliche Höhe der Kosten entnehmen können.
Wann gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss und wann nicht?
- Bleaching, Veneers und Zahnschmuck sind reine Selbstzahler-Leistungen.
- Zahnfüllungen: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Amalgambzw. einfache Kunststoff-Füllungen, wenn Defekte an den Zähnen neue Füllungen erforderlich machen oder wenn defekte Füllungen ausgetauscht werden müssen (medizinische Notwendigkeit)
- Gegen Zuzahlung können gesetzlich Versicherte höherwertige Komposit-Füllungen bzw. Keramik-Inlays wählen
- Wenn Füllungen aus rein ästhetischen Gründen ausgetauscht werden, müssen die Kosten in voller Höhe selbst bezahlt werden
- Zahnersatz: Hier gelten kompliziertere Regelungen, die wir im Einzelfall mit Ihnen besprechen werden. Infos dazu finden Sie auch in der Patienteninformation. [Link auf Patienteninfo / Stichwort „Festzuschuss beim Zahnersatz“]
- Kieferorthopädie bei Erwachsenen: Bis auf wenige Ausnahmen eine Selbstzahler-Leistung
- Professionelle Zahnreinigung: Selbstzahler-Leistung. Manche gesetzlichen Krankenkassen gewähren einen Zuschuss.