Was gesetzliche und private Krankenversicherungen bei Zahnersatz erstatten
Infos zum Festzuschuss der Gesetzlichen Krankenkassen
- wie viele Zähne Ihnen fehlen bzw. überkront werden müssen
- ob Ihr Bonusheft lückenlos geführt wurde
- ob Sie unter die sogenannte Härtefall-Regelung fallen, weil Ihr Einkommen unter einer bestimmen Grenze liegt
Warum Ihr Bonusheft bei Zahnersatz bares Geld wert sein kann
- Festzuschuss auf Zahnersatz 60 %
- Bonusheft fünf Jahre lückenlos gefüllt: Festzuschuss auf Zahnersatz 70 %
- Bonusheft zehn Jahre lückenlos gefüllt: Festzuschuss auf Zahnersatz 75%
Leistungen durch eine Zahnzusatz-Versicherung
Wenn Sie eine Zahnzusatz-Versicherung haben, können Sie von dieser einen Teil oder den Gesamtbetrag Ihrer Zuzahlung erstattet bekommen. Die Höhe hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag ab.
Reichen Sie vor Beginn der Behandlung eine Kopie Ihres Heil- und Kostenplanes (HKP) bei Ihrer Zusatzversicherung ein. Sie wird Ihnen mitteilen, wie hoch ihre Beteiligung ist. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kopie Ihres HKPs für Ihre Zusatzversicherung. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Kostenerstattung für Privatversicherte
Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel einen prozentualen Anteil an den Behandlungskosten. Dessen Höhe hängt zum einen vom gewählten Tarif und zum anderen von den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Nach Prüfung des Ihres Heil- und Kostenplanes teilt Ihnen Ihre Krankenkasse die voraussichtliche Höhe ihrer Leistungen mit. Dasselbe gilt auch für die sog. Beihilfe staatlicher und anderer Arbeitgeber.